Ihre Steuerberaterin für Burladingen, Sonnenbühl und Umgebung

Grundsteuer

Die Bundesregierung wird zu Beginn des Jahres 2022 , vermutlich über die Medien, auffordern eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.

Für jedes Grundstück in Deutschland muss eine eigene Steuererklärung erstellt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die im Jahr 2022 einer eigenen Steuererklärung bedürfen.

Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung Ihrer “Grundsteuererklärung”.

Für weiter Informationen und die Kosten für die Erstellung der Erklärung wenden Sie sich gerne per Mail (sonja.hoeppner@steuerkanzlei-hoeppner.de), Telefon (07126 92 89 46 10) oder auf Grundsteuereinfach.de.